REACH & CLP Navigator

09.2011 - Article:

Importeure, Alleinvertreter und Sicherheitsdatenblätter

Von Marc Kiener (Vice President), OnlyRepresentativesOrganisation AISBL (Brüssel)

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Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2008 - REACH – verpflichtet nach Artikel 31 jeden in der EU ansässigen Lieferanten dazu, seinen Abnehmern in der Gemeinschaft bei gefährlichen Stoffen und Gemischen ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen. Jedoch lässt sich im Sinne der Verordnung für die nicht in der EU ansässigen Hersteller von Stoffen und Gemischen und deren Alleinvertreter nach REACH Art. 8 keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ableiten. Diese Aussage widerspricht im großen Teil dem, was Behörden in den letzten Jahren veröffentlicht haben. Der Verband der Europäischen Alleinvertreter – OnlyRepresentativesOrganisation (ORO) AISBL hat diesbezüglich...

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Importeure, Alleinvertreter und Sicherheitsdatenblätter
– published in Informationsdienst REACH & CLP Navigator Heft 9/2011/Seiten 7-10